Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Maison Marsil Boutique Hotel & Creative Spaces
Marsilstein 25–27, 50676 Köln
Betreiberin: home made GmbH
Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 35227
E-Mail: hotel@marsil.de
Website: www.marsil.de

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für damit verbundene Leistungen des Maison Marsil. Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne von § 651a BGB.

1.2 Eine Unter- oder Weitervermietung der Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Das Kündigungsrecht nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird insoweit ausgeschlossen.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Hotel ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen, insbesondere gebuchte Tarife, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen, haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsabschluss und Vertragspartner

2.1 Vertragspartner sind die home made GmbH als Betreiberin des Maison Marsil und der Kunde.

2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme einer Buchung durch das Hotel beziehungsweise durch den wirksamen Abschluss des elektronischen Buchungsvorgangs zustande.

2.3 Bei Buchungen über die Hotelwebsite gelten die im Buchungsvorgang vor dem verbindlichen Abschluss angezeigten Bedingungen. Die Beschriftung der abschließenden Buchungsschaltfläche richtet sich nach dem tatsächlich eingesetzten Buchungssystem und den gesetzlichen Anforderungen.

2.4 Bei Buchungen über Booking.com, Expedia, HRS, Airbnb oder andere Vermittlungsplattformen gelten die jeweils bei der Buchung vereinbarten Tarif-, Zahlungs-, Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

3. Leistungen, Preise und Zahlung

3.1 Das Hotel stellt die vereinbarten Zimmer bereit und erbringt die vertraglich zugesagten Leistungen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

3.2 Der Kunde zahlt die vereinbarten Preise für Übernachtungen und zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen. Dies gilt auch für vom Hotel auf Kundenwunsch verauslagte Leistungen Dritter.

3.3 Preise enthalten die bei Vertragsschluss anwendbaren Steuern und Abgaben, soweit diese nicht ausdrücklich gesondert ausgewiesen werden. Gesetzlich zulässige Änderungen von Steuern und Abgaben können entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.

3.4 Das Hotel kann bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen, insbesondere eine Kreditkartengarantie. Einzelheiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung beziehungsweise den vereinbarten Tarifbedingungen.

3.5 Bei vereinbarter Rechnungszahlung ist der Rechnungsbetrag, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von zehn Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

3.6 Bei Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Erweiterung des Vertragsumfangs kann das Hotel im gesetzlich zulässigen Rahmen eine angemessene zusätzliche Sicherheit verlangen.

3.7 Die Aufrechnung durch den Kunden ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Gesetzlich zwingende Gegenrechte bleiben unberührt.

3.8 Rechnungen können auf elektronischem Weg übermittelt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

4. Stornierung und Nichtanreise

4.1 Maßgeblich sind die bei der jeweiligen Buchung vereinbarten Stornierungsbedingungen. Diese können je nach Tarif, Buchungszeitpunkt und Buchungskanal unterschiedlich sein.

4.2 Besteht ein vertraglich vereinbartes kostenfreies Stornierungsrecht, kann der Kunde dieses innerhalb der vereinbarten Frist ausüben. Die Stornierung soll in Textform erfolgen oder über den vorgesehenen Buchungskanal abgewickelt werden.

4.3 Ist kein kostenfreies Stornierungsrecht vereinbart, ist dieses abgelaufen und besteht kein gesetzliches Lösungsrecht, bleibt der Vergütungsanspruch des Hotels nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen. Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung und ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.

4.4 Soweit keine abweichende wirksame Regelung vereinbart ist, kann das Hotel bei nicht anderweitig vermieteten Zimmern den Anspruch für nicht in Anspruch genommene Übernachtungen mit oder ohne Frühstück mit 90 % des vereinbarten Preises pauschalieren. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch besteht.

4.5 Für Buchungen über Buchungsplattformen sind Änderungen und Stornierungen grundsätzlich über den dort vorgesehenen Weg vorzunehmen, soweit die Plattform dies vorsieht. Die vertraglichen und gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben bestehen.

5. Rücktritt und Kündigung durch das Hotel

5.1 Das Hotel kann unter den gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn eine wirksam vereinbarte und trotz angemessener Nachfrist nicht geleistete Vorauszahlung aussteht.

5.2 Ein außerordentlicher Rücktritt oder eine Kündigung aus wichtigem Grund kommt insbesondere in Betracht, wenn der Aufenthalt auf erheblich falschen Angaben beruht, einem rechtswidrigen Zweck dient oder durch Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des Hotels die Sicherheit oder die ordnungsgemäße Durchführung des Hotelbetriebs erheblich gefährdet wird.

5.3 Soweit ein vertraglich vereinbartes kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden oder eine unverbindliche Zimmeroption besteht, kann das Hotel im Rahmen einer entsprechend wirksamen Vereinbarung eine verbindliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist verlangen.

5.4 Bei einem berechtigten Rücktritt des Hotels richten sich etwaige Ansprüche der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Anreise und Abreise

6.1 Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Die reguläre Rezeption ist grundsätzlich bis 21:00 Uhr besetzt. Bei späterer Anreise kann nach vorheriger Abstimmung ein Zugang über die Schlüsselbox organisiert werden. Die entsprechenden Informationen werden dem Gast gesondert mitgeteilt.

6.3 Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen, sofern keine spätere Abreise vereinbart wurde.

6.4 Bei verspäteter Räumung kann das Hotel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens beziehungsweise Anspruchs vorbehalten.

7. Hausrecht und Verhalten im Hotel

7.1 Gäste und Besucher sind verpflichtet, die berechtigten Interessen anderer Gäste, der Mitarbeitenden und des Hotelbetriebs zu respektieren.

7.2 Bedrohungen, körperliche Übergriffe, erhebliche Belästigungen, Sachbeschädigungen sowie schwerwiegende oder wiederholte Störungen des Hotelbetriebs können die Ausübung des Hausrechts rechtfertigen.

7.3 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Hotel einen Beherbergungsvertrag außerordentlich kündigen und den Gast zum Verlassen des Hauses auffordern. Ein bloßer Meinungsunterschied oder eine sachlich vorgetragene Beschwerde stellt für sich genommen keinen solchen Grund dar.

7.4 Gesetzliche Schutzvorschriften und Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

8. Haftung und eingebrachte Sachen

8.1 Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

8.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel im gesetzlich zulässigen Umfang. Weitergehende Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit sie gesetzlich wirksam sind.

8.3 Für vom Gast eingebrachte Sachen gelten insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über die Gastwirtshaftung. Wertgegenstände und besondere Aufbewahrungswünsche sollten vorab mit dem Hotel abgestimmt werden.

8.4 Das Hotel verfügt über keinen eigenen Gästeparkplatz. Hinweise auf öffentliche Parkmöglichkeiten begründen keinen Park- oder Verwahrungsvertrag mit dem Hotel.

8.5 Der Gast wird gebeten, erkennbare Störungen oder Mängel unverzüglich mitzuteilen, damit das Hotel nach Möglichkeit Abhilfe schaffen kann.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen.

9.2 Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

9.3 Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

9.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.


Urheberrechtshinweis: Auf Grundlage der vom Hotelverband Deutschland (IHA) e. V. herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag, AGBH 8.2, April 2026, für Maison Marsil individuell bearbeitet. Urheberrecht an der IHA-Vorlage: © Hotelverband Deutschland (IHA) e. V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Maison Marsil Boutique Hotel & Creative Spaces
Betreiberin: home made GmbH
Marsilstein 25–27, 50676 Köln
E-Mail: hotel@marsil.de
Website: www.marsil.de

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für die Überlassung von Veranstaltungsräumen und Flächen im Maison Marsil, insbesondere für Meetings, Workshops, Seminare, Präsentationen, private Feiern und sonstige Veranstaltungen, einschließlich der vereinbarten Zusatzleistungen.

1.2 Die Weitergabe oder Untervermietung gebuchter Räume sowie eine wesentlich andere als die vereinbarte Nutzung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Dies gilt insbesondere für Verkaufsveranstaltungen oder andere Veranstaltungen mit abweichendem Nutzungszweck.

1.3 Individuell vereinbarte Veranstaltungsangebote und schriftlich bestätigte Sonderregelungen haben Vorrang. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Hotels in Textform.

2. Vertragsschluss und Haftung des Hotels

2.1 Vertragspartner sind die home made GmbH als Betreiberin des Maison Marsil und der Veranstalter beziehungsweise Kunde.

2.2 Der Vertrag kommt durch Annahme des Veranstaltungsauftrags durch das Hotel zustande. Die wesentlichen Leistungen, Zeiten, Teilnehmerzahlen und Preise werden im Angebot beziehungsweise in der Buchungsbestätigung festgehalten.

2.3 Das Hotel haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten die gesetzlichen Haftungsmaßstäbe. Im Übrigen sind Haftungsbeschränkungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam.

2.4 Störungen oder Mängel sind dem Hotel möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

3. Leistungen, Preise und Zahlung

3.1 Das Hotel erbringt die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Zusätzliche Leistungen, technische Ausstattung, Bewirtung und Fremdleistungen werden entsprechend der Vereinbarung berechnet.

3.2 Der Kunde schuldet die vereinbarte Vergütung sowie die Kosten zusätzlich bestellter Leistungen und vom Hotel auftragsgemäß verauslagter Leistungen Dritter.

3.3 Soweit ein Mindestumsatz wirksam vereinbart wurde, kann das Hotel bei Unterschreitung grundsätzlich 60 % des Differenzbetrags als entgangenen Gewinn verlangen. Der Kunde darf einen geringeren, das Hotel einen höheren Schaden nachweisen.

3.4 Die vereinbarten Preise enthalten die bei Vertragsschluss geltenden Steuern. Änderungen von Steuern oder Abgaben werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt.

3.5 Bei vereinbarter Rechnungszahlung ist der Betrag, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen.

3.6 Das Hotel kann angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen vereinbaren. Bei Zahlungsverzug oder erheblicher Erweiterung der Veranstaltung kann im gesetzlich zulässigen Rahmen eine weitere Sicherheit verlangt werden.

3.7 Eine Aufrechnung ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben bestehen.

3.8 Rechnungen können, soweit rechtlich zulässig, elektronisch übermittelt werden.

4. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden

4.1 Vorrangig gelten die im jeweiligen Veranstaltungsangebot ausdrücklich vereinbarten Stornierungsbedingungen.

4.2 Ein kostenfreier Rücktritt ist möglich, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgesehen ist. Er muss innerhalb der vereinbarten Frist erklärt werden.

4.3 Fehlt ein entsprechendes Rücktrittsrecht oder ist es erloschen, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen und den folgenden, soweit wirksam vereinbarten Pauschalen. Anderweitige Vermietung und ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.

4.4 Für gesondert vereinbarte Raummieten kann das Hotel bei Nichtinanspruchnahme grundsätzlich 90 % der vereinbarten Raummiete berechnen, sofern die Räume nicht anderweitig vermietet werden und keine höheren ersparten Aufwendungen vorliegen.

4.5 Für vereinbarte Speisen- und Getränkeumsätze gelten bei Rücktritt ab dem 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn 35 %, ab dem 30. Tag 60 % und ab dem 10. Tag 85 % des vereinbarten Verzehrumsatzes als pauschalierter Anspruch. Grundlage ist die konkret vereinbarte Bewirtung und Teilnehmerzahl.

4.6 Bei ausdrücklich vereinbarten Tagungspauschalen je Teilnehmer gelten bei Rücktritt ab dem 60. Tag 60 %, ab dem 30. Tag 75 % und ab dem 10. Tag 85 % der vereinbarten Tagungspauschale multipliziert mit der vereinbarten Teilnehmerzahl.

4.7 Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Fristberechnung der erste Veranstaltungstag maßgeblich.

4.8 Der Kunde darf nachweisen, dass kein oder ein geringerer Anspruch entstanden ist. Das Hotel darf einen höheren tatsächlichen Anspruch nachweisen, soweit gesetzlich zulässig.

5. Rücktritt und Kündigung durch das Hotel

5.1 Das Hotel kann unter den vereinbarten und gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, etwa wenn eine wirksam vereinbarte Vorauszahlung trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet wird.

5.2 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn wesentliche Angaben zum Veranstaltungszweck falsch waren, die Veranstaltung rechtswidrig ist oder Sicherheit und ordnungsgemäßer Hotelbetrieb erheblich gefährdet werden.

5.3 Bei unverbindlichen Optionen oder vereinbarten kostenfreien Rücktrittsrechten kann das Hotel im Rahmen einer wirksamen Vereinbarung eine verbindliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist verlangen.

5.4 Bei berechtigtem Rücktritt gelten für Ansprüche und etwaigen Schadensersatz die gesetzlichen und wirksam vereinbarten Bestimmungen.

6. Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeiten

6.1 Eine Erhöhung der vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen und bedarf der Zustimmung des Hotels.

6.2 Eine Reduzierung um mehr als 5 % soll frühzeitig, spätestens fünf Werktage vor Beginn, mitgeteilt werden. Bei vereinbarten Teilnehmerpauschalen kann die Abrechnung grundsätzlich auf mindestens 95 % der zuletzt vereinbarten Teilnehmerzahl beruhen, soweit die Regelung wirksam vereinbart wurde und ersparte Aufwendungen berücksichtigt werden.

6.3 Bei einer Reduzierung um mehr als 10 % darf das Hotel nach vorheriger Abstimmung einen geeigneten anderen Raum anbieten, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

6.4 Änderungen der vereinbarten Anfangs- oder Endzeiten bedürfen der Zustimmung des Hotels. Zusätzliche vereinbarte Leistungen oder Zeiten können angemessen berechnet werden.

6.5 Die zulässige Höchstbelegung der jeweiligen Veranstaltungsräume sowie behördliche und brandschutzrechtliche Vorgaben sind einzuhalten.

7. Speisen und Getränke

7.1 Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

7.2 Bei zugelassenen Fremdleistungen können angemessene, zuvor vereinbarte Kosten für Reinigung, Service, Kühlung oder sonstigen Aufwand berechnet werden.

8. Technik, Ausstattung und Genehmigungen

8.1 Vom Hotel auf Kundenwunsch beschaffte Leistungen Dritter werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung abgerechnet.

8.2 Eigene elektrische Geräte, zusätzliche technische Installationen oder Eingriffe in die vorhandene Ausstattung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.

8.3 Der Veranstalter ist für erforderliche behördliche Genehmigungen und die Einhaltung der für seine Veranstaltung geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, soweit diese in seinen Verantwortungsbereich fallen.

8.4 Erforderliche Rechte und Meldungen für Musik, Filmvorführungen oder sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte, insbesondere gegenüber der GEMA, sind vom Veranstalter zu klären, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit vereinbart wurde.

8.5 Störungen an bereitgestellter Technik werden nach Möglichkeit zeitnah behoben. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9. Mitgebrachte Gegenstände

9.1 Mitgebrachte Ausstellungsstücke, Dekorationen, technische Geräte und persönliche Gegenstände verbleiben grundsätzlich in der Verantwortung des Veranstalters beziehungsweise ihrer Eigentümer. Gesetzliche Haftungsansprüche gegen das Hotel bleiben bestehen.

9.2 Dekorationen und Aufbauten müssen den geltenden Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Befestigungen an Wänden, Decken oder denkmalgeschützten Bauteilen bedürfen der vorherigen Zustimmung.

9.3 Nach Veranstaltungsende sind mitgebrachte Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt zu entfernen. Für vereinbarte oder rechtlich zulässige Lagerung und Räumung können angemessene Kosten entstehen.

10. Hausrecht und Schäden

10.1 Das Hotel übt das Hausrecht in seinen Räumlichkeiten aus. Bei Bedrohungen, Übergriffen, erheblichen Belästigungen, Sachbeschädigungen oder schwerwiegenden Störungen kann das Hotel im gesetzlich zulässigen Umfang einschreiten, Personen des Hauses verweisen oder die Veranstaltung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes beenden.

10.2 Ein sachlicher Konflikt oder eine Beschwerde allein rechtfertigt keine außerordentliche Vertragsbeendigung.

10.3 Ist der Veranstalter Unternehmer, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er, seine Mitarbeitenden oder Personen aus seinem Verantwortungsbereich verursachen. Bei Verbrauchern richtet sich die Haftung ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.4 Das Hotel kann eine angemessene Sicherheitsleistung vereinbaren.

11. Verbindung mit Zimmerbuchungen

11.1 Werden im Rahmen einer Veranstaltung auch Hotelzimmer gebucht, gelten für die Beherbergung ergänzend die Hotel-AGB und die jeweils vereinbarten Zimmerbuchungsbedingungen.

11.2 Der reguläre Check-in erfolgt ab 15:00 Uhr, der Check-out bis 11:00 Uhr. Spätanreisen sind nach Abstimmung über die Schlüsselbox möglich.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform festgehalten werden.

12.2 Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

12.3 Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

12.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.


Urheberrechtshinweis: Auf Grundlage der vom Hotelverband Deutschland (IHA) e. V. herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, AGBV 6.1, April 2026, für Maison Marsil individuell bearbeitet. Urheberrecht an der IHA-Vorlage: © Hotelverband Deutschland (IHA) e. V.